Thomas Terhorst: „Sicherheit der Schüler und Lehrkräfte hat höchste Priorität“
Stadt startet mit mobiler Anlage zunächst für drei Monate
Strenge Vorgaben beim Datenschutz
Seit Monaten wird das Vorhaben intensiv auf seine datenschutzrechtlichen Anforderungen geprüft. Insbesondere die Datenschutzfolgeabschätzung sowie die genauen Standorte der Kameras mussten abgestimmt werden. Aufgrund der Eingriffe in Grundrechte von Lehrpersonal, Schülern und anderen Personen sind strenge Vorgaben einzuhalten. Die Überwachung beschränkt sich zunächst auf einen öffentlich zugänglichen Bereiche am Schulgebäude. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, insbesondere zur Gefahrenabwehr und zum Schutz von Personen und Eigentum.
Wie die Stadt mitteilt, werden bei der Überwachung die datenschutzrechtlichen Anforderungen vollständig eingehalten. „Die Maßnahmen müssen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen sein“, erklärt die städtische Justiziarin Sabine Terboven. Die Aufzeichnungen werden spätestens nach 72 Stunden gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung konkreter Vorfälle benötigt werden. „Auf die Videoüberwachung muss am Standort der Überwachung deutlich sichtbar hingewiesen werden“, sagt Terboven. Angaben zur verantwortlichen Stelle sowie Kontaktinformationen sind vor Ort einsehbar.
Maßnahme zur Gefahrenabwehr
„Nach den erheblichen Sachschäden und Angriffen auf Sicherheitskräfte mussten wir handeln“, erklärt Bürgermeister Thomas Terhorst. Die Videoüberwachung sei zunächst zeitlich befristet, rechtlich geprüft und datenschutzkonform ausgestaltet. „Sie ist kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr. „Uns war wichtig, dass die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Sobald die Situation es zulässt, wird die Überwachung wieder zurückgefahren. Transparenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit den erhobenen Daten sind selbstverständlich.“
Anlass und Zweck der Maßnahme
Hintergrund für die Entscheidung zur Videoüberwachung am GiL sind wiederholte Vorfälle in den vergangenen Monaten. Zwischen Oktober und Dezember 2025 kam es insbesondere im Zusammenhang mit Veranstaltungen zu mehreren Vorfällen. Dabei entstanden Vandalismusschäden von über 40.000 Euro. Zudem wurden Sicherheitskräfte angegriffen. Bereits eingesetzte Schutzmaßnahmen durch Wachpersonal und verstärkten Schutz des Schulgebäudes erwiesen sich als nicht ausreichend, um weitere Vorfälle zu verhindern. Die Videoüberwachung wird daher zunächst befristet für drei Monate eingesetzt und ist nur außerhalb des regulären Schulbetriebs vorgesehen.
Weitere Schritte und Evaluation
Parallel prüft die Stadt die Möglichkeit einer dauerhaften technischen Lösung. „Wir befinden uns aktuell in der Vorbereitung entsprechender Vergabeverfahren und schaffen die Voraussetzungen entsprechend dem Datenschutzgesetz NRW“, erklärt Claas Frein, Leiter des Amtes für Gebäudewirtschaft. Spätestens nach Ablauf von zwei Jahren soll die gesamte Sicherheitsmaßnahme umfassend überprüft werden. Besteht die Gefahrenlage fort, ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen. Entfällt der Sicherheitsbedarf, können die Anlagen gut sichtbar außer Betrieb genommen und verhüllt werden.
Pilotprojekt an weiteren Schulen denkbar
Sollte das Pilotprojekt am GiL erfolgreich sein, könnten weitere Schulen nachziehen. Allerdings muss jede Schule individuell geprüft werden. Die Stadt betont, dass Kameras nur ein kleiner Baustein zur Erhöhung der Sicherheit an Schulen sind. Vorrangig sollen bauliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen umgesetzt werden, etwa die Absicherung des Geländes. „Videoüberwachung bleibt zwar das letzte Mittel, das erst nach umfassender Prüfung in Betracht kommt, aber wir sind bereit, diesen Schritt zu gehen“, stellt Bürgermeister Thomas Terhorst klar.
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